Zimmerer
E-Rechnung für Zimmerer 2027: Werklieferung oder Lieferung? Das entscheidet über § 13b
E-Rechnung für Zimmerei- und Holzbaubetriebe: Werklieferung (Fertigung + Montage am Bau = § 13b) vs. reine Lieferung von Bauelementen, frühe Projekt-Abschläge als erstes Gewerk, Nachunternehmer für GU und Dachdecker, B2C bei Carport & Co. Mit Zeitplan bis 2028.
Die entscheidende Frage im Holzbau: liefern Sie – oder bauen Sie?
Im Zimmererhandwerk gibt es eine Unterscheidung, die in der E-Rechnung über die Umsatzsteuer entscheidet und die andere Gewerke so nicht kennen: Werklieferung oder reine Lieferung?
- Werklieferung: Sie fertigen Holzbau-Elemente (Abbund, Dachstuhl, Holzrahmenwände, Aufstockung) und montieren sie am Bauwerk. Das ist eine Bauleistung – und damit fällt sie bei einem Bauunternehmer als Auftraggeber unter § 13b UStG (Reverse Charge).
- Reine Lieferung: Sie liefern vorgefertigte Elemente nur an, ohne sie einzubauen (z. B. Abbundteile an einen anderen Betrieb, der selbst montiert). Das ist keine Bauleistung – hier rechnen Sie mit normaler Umsatzsteuer ab.
| Leistung | Bauleistung? | Umsatzsteuer (B2B-Bauunternehmer) |
|---|---|---|
| Dachstuhl fertigen und aufstellen | ✅ Ja (Werklieferung) | § 13b – netto, „AE" |
| Holzrahmenwände setzen + montieren | ✅ Ja | § 13b – netto, „AE" |
| Aufstockung inkl. Montage | ✅ Ja | § 13b – netto, „AE" |
| Abbundteile nur liefern (Montage durch andere) | ❌ Nein (reine Lieferung) | 19 % USt ausweisen |
| Bauholz / Material nur liefern | ❌ Nein | 19 % USt ausweisen |
Diese Einordnung müssen Zimmerer pro Auftrag treffen – und in der E-Rechnung korrekt abbilden. Eine Werklieferung mit fälschlich ausgewiesenen 19 % oder eine reine Lieferung mit „AE" fällt der Empfängersoftware sofort auf.
§ 13b in der E-Rechnung – wenn Sie montieren
Der Regelfall im Holzbau ist die Werklieferung für einen GU oder Bauträger. Dann gilt § 13b:
- Steuerkategorie „AE" (Reverse Charge) statt „S"
- Steuerbetrag 0,00 €, kein Steuersatz
- Pflichthinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG"
Auch wenn Sie als Nachunternehmer des Dachdeckers den Dachstuhl stellen (der Dachdecker ist selbst Bauleistender), greift § 13b. Wie Reverse Charge funktioniert, erklärt der Lexikoneintrag Reverse Charge; ob Ihre Rechnung die Kategorie „AE" trägt, sehen Sie im kostenlosen E-Rechnung Viewer.
Zimmerer rechnen früh ab – als erstes Gewerk
Ein zweiter Holzbau-Sonderfall: Der Zimmerer ist auf der Baustelle oft als erstes dran – Dachstuhl, Holzrahmenbau oder Aufstockung stehen, lange bevor Innenausbau und Haustechnik beginnen. Das hat Folgen für die Abrechnung:
- Ihre Abschlags- und Schlussrechnungen laufen früh im Projekt – Sie sind häufig der erste Nachunternehmer, der dem GU eine E-Rechnung stellt. Wer hier noch ein PDF schickt, fällt sofort auf.
- Holzbau-Lose über Wochen werden nach Baufortschritt abgerechnet: Abschlagsrechnung (Bau-Typcode 875), Schlussrechnung (877), kumulierte Logik mit Verrechnung der Abschläge. Die vollständige Mechanik – Summenfelder, Vorauszahlungen, Sicherheitseinbehalt – ist im Maurer-Leitfaden beschrieben und gilt für den Holzbau identisch. Die rechtliche Grundlage erklärt Anzahlung & Abschlagsrechnung im Handwerk.
Beachten Sie: Bei Werklieferung an einen Bauunternehmer werden auch die Abschläge netto mit Kategorie „AE" gestellt – Abschlagslogik und Reverse Charge greifen gleichzeitig.
Carport, Terrassendach & Co.: das private Holzbau-Geschäft
Neben dem GU-Geschäft baut der Zimmerer für Privatleute: Carport, Terrassenüberdachung, Gartenhaus, Dachausbau. Das ist B2C und von der E-Rechnungspflicht ausgenommen – PDF und Papier bleiben zulässig. Zwei Hinweise:
- Bei privaten Aufträgen ist der Lohnanteil für den Kunden nach § 35a EStG absetzbar – Material und Arbeit getrennt ausweisen.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind ohnehin ausgenommen (z. B. die kleine Reparatur am Carport).
Zeitplan für Zimmerei- und Holzbaubetriebe
| Stichtag | Was gilt |
|---|---|
| seit 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen können – Pflicht für alle. Siehe E-Rechnung empfangen |
| ab 01.01.2027 | Versandpflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz |
| ab 01.01.2028 | Versandpflicht für alle B2B-Rechnungen über 250 € |
Praktisch zählt aber: Generalunternehmer fordern E-Rechnungen schon 2026 – und da der Zimmerer früh im Projekt abrechnet, kommt die Umstellung über den GU oft als Erstes auf Sie zu.
Meister-Tipp
Häufige Fragen
Stelle ich meine Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer?
Das hängt von der Leistung ab. Fertigen und montieren Sie Holzbau-Elemente am Bauwerk (Werklieferung) für einen Bauunternehmer, ist es eine Bauleistung – § 13b, netto, Kategorie „AE". Liefern Sie nur vorgefertigte Teile ohne Montage, ist es eine reine Lieferung – mit 19 % Umsatzsteuer. Beim privaten Carport rechnen Sie ebenfalls mit Umsatzsteuer ab.
Was ist der Unterschied zwischen Werklieferung und Lieferung?
Eine Werklieferung umfasst Herstellung und Einbau am Bauwerk (z. B. Dachstuhl fertigen und aufstellen) – das ist eine Bauleistung. Eine reine Lieferung ist die bloße Übergabe von Material oder Bauelementen ohne Montage. Nur die Werklieferung an einen Bauunternehmer fällt unter § 13b (Reverse Charge).
Gilt § 13b auch, wenn ich für einen Dachdecker arbeite?
Ja. Der Dachdecker erbringt selbst Bauleistungen, also greift bei Ihrer Werklieferung (Dachstuhl inkl. Aufstellung) § 13b – Sie stellen netto mit Kategorie „AE".
Muss ich für einen privaten Carport eine E-Rechnung stellen?
Nein. Aufträge für private Kunden (Carport, Terrassenüberdachung, Gartenhaus) sind B2C und ausgenommen – PDF und Papier bleiben zulässig. Weisen Sie den Lohnanteil aus, damit der Kunde § 35a nutzen kann.
Warum betrifft mich die Umstellung früher als andere Gewerke?
Weil der Zimmerer auf der Baustelle meist als erstes Gewerk abrechnet. Generalunternehmer stellen ihre Eingangsprozesse oft schon 2026 um und verlangen von ihren Nachunternehmern E-Rechnungen – Sie als früher Rechnungssteller bekommen diese Forderung entsprechend früh.