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Förderrechner – KfW & BAFA Förderung berechnen
Berechnen Sie kostenlos Ihren Förderzuschuss für Heizungstausch, Dämmung und mehr.
Mit unserem kostenlosen Förderrechner berechnen Sie in wenigen Schritten, wie viel Zuschuss Sie für Ihre energetische Sanierung erhalten — ob Heizungstausch (KfW 458), Gebäudehülle (BAFA) oder Steuerbonus (§ 35c EStG). Alle Daten basieren auf den aktuellen Förderbedingungen 2026.
Welche Maßnahme planen Sie?
Wählen Sie die Sanierungsmaßnahme, für die Sie Förderung berechnen möchten.
🔥 Heizungstausch (KfW 458 – bis zu 80 % Zuschuss, Stand 21.07.2026)
🧱 Gebäudehülle (BAFA BEG – 15–20 % Zuschuss)
⚙️ Anlagentechnik (BAFA BEG – 15–20 % Zuschuss)
So funktioniert die Sanierungsförderung 2026
Die Bundesregierung fördert energetische Sanierungen über drei Hauptwege: direkte Zuschüsse über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), zinsgünstige Kredite (KfW Ergänzungskredit 358/359) und steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG. Unser Förderrechner zeigt Ihnen für jede Maßnahme den optimalen Förderweg.
Wichtig: Die verschiedenen Förderwege sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Sie können aber bei verschiedenen Maßnahmen unterschiedliche Wege wählen – etwa den Heizungstausch über KfW und die Fassadendämmung über den Steuerbonus.
KfW 458 – Heizungsförderung (bis zu 80 % Zuschuss, Stand 21.07.2026)
Das KfW-Programm 458 ist das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch in Deutschland. Gefördert werden unter anderem:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz)
- Solarthermie-Anlagen zur Heizungsunterstützung
- Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
- Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen
| Bonus | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Neue Heizung mit ≥ 65 % erneuerbaren Energien |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | +16 % | Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gas-Etagenheizung oder ≥ 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizung (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte) |
| Einkommensbonus | +40 / 30 / 10 % | Selbstnutzer, Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; Familienzuschlag: −10.000 € Einkommensanrechnung bei minderjährigem Kind |
| Effizienzbonus & Emissionsminderungszuschlag | +5 % / 2.500 € | Zum 21.07.2026 entfallen |
| Maximum | 80 % | Gedeckelt auf max. 28.000 € förderfähige Kosten (1. WE; Degression ab 02/2027) |
Für Mehrfamilienhäuser staffeln sich die förderfähigen Kosten: 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE. Mehr: Wärmepumpen-Förderung im Detail.
💡 Meister-Tipp: Klima-Geschwindigkeitsbonus jetzt sichern
Der Klima-Geschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21.07.2026 noch 16 % und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte – wer den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung plant, sichert sich mit einem Antrag vor Februar 2027 den vollen Bonus. Bei einer Wärmepumpe für 28.000 € bedeutet der Bonus aktuell 4.480 € zusätzlichen Zuschuss.
BAFA BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle & Anlagentechnik (15–20 %)
Neben dem Heizungstausch fördert die Bundesregierung über das BAFA auch Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik:
- Fassadendämmung (WDVS, vorgehängte Fassade, Kerndämmung)
- Dachdämmung (Aufsparren-, Zwischensparren- oder Untersparrendämmung)
- Fenster austauschen (U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K))
- Kellerdeckendämmung und Dämmung der obersten Geschossdecke
- Sommerlicher Wärmeschutz (z. B. Außenjalousien)
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (≥ 80 % WRG-Grad)
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch)
Basisförderung: 15 %, maximal 30.000 € pro WE. Mit iSFP: 20 % und bis zu 60.000 € förderfähige Kosten.
💡 Meister-Tipp: iSFP-Bonus nicht verschenken
Beispiel: Fassadendämmung für 40.000 €. Ohne iSFP: 15 % auf max. 30.000 € = 4.500 € Zuschuss. Mit iSFP: 20 % auf 40.000 € = 8.000 € Zuschuss. Der iSFP bringt Ihnen 3.500 € mehr — bei Nettokosten von nur ca. 300–400 €.
§ 35c EStG – Steuerbonus für energetische Sanierung (max. 40.000 €)
Alternativ können selbstnutzende Eigentümer Sanierungskosten über den § 35c EStG steuerlich geltend machen. Gebäude muss bei Beginn ≥ 10 Jahre alt sein:
| Zeitraum | Abzug | Max. pro Jahr |
|---|---|---|
| Jahr 1 (Jahr des Abschlusses) | 7 % der Aufwendungen | 14.000 € |
| Jahr 2 | 7 % der Aufwendungen | 14.000 € |
| Jahr 3 | 6 % der Aufwendungen | 12.000 € |
| Gesamt pro Objekt | 20 % (7+7+6) | 40.000 € |
Der Steuerbonus erfordert keinen Vorantrag — die Bescheinigung des Fachunternehmens wird direkt mit der Steuererklärung eingereicht. Gilt für Maßnahmen vor dem 01.01.2030. Mehr: Handwerkerrechnung absetzen.
KfW Ergänzungskredit 358/359 – Zinsgünstige Finanzierung
Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW Ergänzungskredit zinsgünstige Finanzierung:
- Max. Kreditbetrag: bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
- KfW 358 „Plus“: zvE ≤ 90.000 € — besonders günstige Zinsen (ab ca. 0,01 % effektiv)
- KfW 359 „Standard“: Für alle Antragsteller — marktnahe, aber vergünstigte Zinsen
- Voraussetzung: Eine bewilligte Zuschusszusage (KfW oder BAFA) muss vorliegen
Mehr: Ratgeber Sanierung finanzieren.
Der Degressions-Fahrplan: Warum der Antragstermin bares Geld wert ist
Seit dem KfW-Neustart am 21.07.2026 ist die Kürzung der Heizungsförderung als fester Fahrplan beschlossen: Zu jedem Stichtag (01.02. und 01.08.) sinken der Förderhöchstbetrag um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Der Rechner oben berücksichtigt das automatisch – wählen Sie einfach Ihren geplanten Antragstermin, und Sie sehen die dann gültigen Konditionen samt Vorschau auf den nächsten Stichtag.
| Antrag ab | Höchstbetrag (1. WE) | Klimabonus | Max. Zuschuss Standard-Fall* |
|---|---|---|---|
| jetzt (21.07.2026) | 28.000 € | 16 % | 12.880 € |
| 01.02.2027 | 27.250 € | 12 % | 11.445 € |
| 01.08.2027 | 26.500 € | 8 % | 10.070 € |
| 01.02.2028 | 25.750 € | 4 % | 8.755 € |
| 01.08.2028 | 25.000 € | 0 % | 7.500 € |
*Standard-Fall: 30 % Grundförderung + Klimabonus (Austausch alter Öl-/Gasheizung), ohne Einkommensbonus, Kosten über dem Höchstbetrag. Für Wärmepumpen gilt ab Q1 2027 zusätzlich: Grundförderung 15 % + 15 % EU-Wertschöpfungsbonus – Geräte ohne EU-Fertigung verlieren die halbe Grundförderung. Details im Ratgeber zum KfW-Neustart.
Heizungsförderung 2026 berechnen – Beispielrechnung
Beispiel: Luft-Wasser-Wärmepumpe für 38.000 €
Selbstnutzender Eigentümer, Austausch einer 25 Jahre alten Gasheizung, Haushaltsjahreseinkommen 38.000 € (Konditionen seit 21.07.2026)
| Baustein | Satz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus (Gasheizung > 20 J.) | +16 % | 4.480 € |
| Einkommensbonus (38.000 € → Stufe bis 40.000 €) | +30 % | 8.400 € |
| Gesamt (unter dem 80-%-Deckel) | 76 % | 21.280 € |
Förderfähige Kosten gedeckelt auf 28.000 € (1. WE). 76 % × 28.000 € = 21.280 € Zuschuss. Eigenanteil: 38.000 € − 21.280 € = 16.720 €. Mit minderjährigem Kind läge das anrechenbare Einkommen bei 28.000 € → 40 % Einkommensbonus, Gesamtsatz 80 % (Deckel) = 22.400 € Zuschuss.
BAFA-Förderung berechnen – Gebäudehülle & Dämmung
Rechenbeispiel: Dachdämmung
Geplante Maßnahme: Aufsparrendämmung für 28.000 €.
| Variante | Fördersatz | Förderfähig | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Ohne iSFP | 15 % | max. 28.000 € | 4.200 € |
| Mit iSFP-Bonus | 20 % | max. 28.000 € | 5.600 € |
Förderfähige Kosten – Was zählt dazu?
Was zählt zu den förderfähigen Kosten?
- Material- und Einbaukosten der geförderten Maßnahme
- Planungskosten (Energieberater, Fachplaner, Baubegleitung)
- Notwendige Nebenarbeiten (z. B. Gerüst, Demontage der alten Heizung)
- Wiederherstellungskosten (z. B. Malerarbeiten nach Fenstertausch)
Was zählt NICHT dazu?
- Eigenleistungen (nur Fachunternehmer-Leistungen sind förderfähig)
- Kosten für Maßnahmen, die nicht im Förderantrag enthalten sind
- Bereits begonnene Maßnahmen (Antrag muss vor Baubeginn gestellt sein)
Förderfähige Kosten – Obergrenzen KfW 458
| Wohneinheit | Förderfähige Kosten (max.) |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € |
| 2.–6. Wohneinheit | je 15.000 € |
| Ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € |
Wärmepumpe statt Etagenheizung – Förderung & Besonderheiten
Besitzen Sie eine Gas-Etagenheizung, steht Ihnen beim Umstieg auf eine Wärmepumpe der volle Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % zu – unabhängig vom Alter der Therme.
Technische Optionen
- Zentrale Wärmepumpe: Eine Luft-Wasser-WP für das gesamte Gebäude — effizienteste Lösung
- Dezentrale Wärmepumpen: Split-Geräte pro Wohnung — einfacher umsetzbar
- Fernwärme-Anschluss: Wenn verfügbar, schnelle Alternative — ebenfalls förderfähig
💡 Meister-Tipp: Etagenheizung = Bonus ohne Altersprüfung
Bei einer Gas-Etagenheizung erhalten Sie den 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus unabhängig vom Alter der Therme. Bei einer normalen Zentralheizung (Gas) muss diese hingegen mindestens 20 Jahre alt sein.
Offizielle Quellen & weiterführende Links
- KfW 458 – Heizungsförderung (kfw.de)
- BAFA BEG Einzelmaßnahmen (bafa.de)
- KfW 358/359 – Ergänzungskredit (kfw.de)
- § 35c EStG – Steuerlicher Abzug (gesetze-im-internet.de)
- Energieeffizienz-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de)
Quelle: Clean Invoice | Förderrechner kostenlos online. Stand: April 2026. Alle Angaben basieren auf den offiziellen Förderbedingungen von KfW, BAFA und § 35c EStG. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine Energieberatung.
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