KfW-Heizungsförderung: Neue Konditionen seit 21. Juli 2026
Die KfW hat die Heizungsförderung neu gestartet: 16 % statt 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, gestaffelter Einkommensbonus bis 40 %, max. 80 % auf 28.000 € — alle Änderungen, Degressions-Termine und was Sie jetzt tun sollten.
Seit dem 21. Juli 2026 vergibt die KfW die Heizungsförderung (Zuschuss 458) zu neuen Konditionen. Vorausgegangen waren ein Antragsstopp und die Eckpunkte der Bundesregierung vom 8. Juli 2026. Unterm Strich wird die Förderung für die meisten Antragsteller etwas schlechter — einzelne Gruppen, vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen, stehen aber besser da als vorher.
Dieser Artikel fasst alle Änderungen zusammen — mit den exakten Zahlen von der KfW, einem Degressions-Kalender und konkreten Handlungsempfehlungen für Eigentümer und SHK-Betriebe. Stand: 21.07.2026.
Schnellrechner: Die neuen Konditionen sind bereits in unserem Förderrechner hinterlegt — Zuschuss in zwei Minuten berechnen, inklusive Einkommensbonus-Staffel und Familienzuschlag. Neu: Der Rechner kennt den kompletten Degressions-Fahrplan — geplanten Antragstermin wählen und sehen, wie viel Zuschuss ein Aufschub kostet.
Alt vs. neu: Alle Änderungen auf einen Blick
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Seit 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % — sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | pauschal 30 % (zvE ≤ 40.000 €) | Staffel: 40 % (≤ 30.000 €), 30 % (≤ 40.000 €), 10 % (≤ 50.000 €) |
| Familienzuschlag | — | neu: 10.000 € Abzug vom anrechenbaren Einkommen bei minderjährigem Kind |
| Effizienzbonus (Wärmepumpe) | 5 % | entfallen |
| Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) | 2.500 € | entfallen |
| Maximaler Fördersatz | 70 % | 80 % |
| Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 30.000 € | 28.000 € — sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € |
| Förderfähige Kosten (2.–6. / ab 7. WE) | 15.000 € / 8.000 € | 15.000 € / 8.000 € (unverändert) |
Der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit liegt damit bei 22.400 € (80 % von 28.000 €) — vorher waren es 21.000 € (70 % von 30.000 €). Diesen Maximalwert erreichen allerdings nur noch Haushalte mit sehr niedrigem anrechenbarem Einkommen; für alle anderen sinkt die Förderung.
Der neue Einkommensbonus: Staffel statt Pauschale
Die wichtigste strukturelle Änderung: Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer ist jetzt dreistufig gestaffelt — maßgeblich ist das Haushaltsjahreseinkommen:
| Anrechenbares Haushaltseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 € | +40 % |
| bis 40.000 € | +30 % |
| bis 50.000 € | +10 % |
| über 50.000 € | kein Bonus |
Neu ist der Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vom Einkommen einmalig 10.000 € abgezogen, bevor die Stufe bestimmt wird. Eine Familie mit 38.000 € Jahreseinkommen rutscht damit von der 30-%- in die 40-%-Stufe.
Drei Beispiele (Wärmepumpe, Austausch einer alten Ölheizung, 1 Wohneinheit)
Alle Beispiele mit 28.000 € förderfähigen Kosten, Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 %:
| Haushalt | Einkommensbonus | Gesamtsatz | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Paar, 45.000 €, kein Kind | +10 % | 56 % | 15.680 € |
| Familie, 38.000 €, 1 Kind (→ 28.000 € anrechenbar) | +40 % | 86 % → gedeckelt 80 % | 22.400 € |
| Rentner-Ehepaar, 29.000 € | +40 % | 86 % → gedeckelt 80 % | 22.400 € |
Zum Vergleich: Ohne Einkommensbonus (über 50.000 €) bleibt es bei 46 % = 12.880 € — nach alter Regelung wären es 50 % von 30.000 € = 15.000 € gewesen. Genau diese Gruppe verliert am deutlichsten.
Degression: Die Förderung schmilzt ab 2027 planmäßig ab
Neu ist auch ein fester Abschmelz-Fahrplan. Zwei Stellschrauben sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich (jeweils zum 01.02. und 01.08.):
- Der Förderhöchstbetrag der 1. Wohneinheit sinkt um je 750 €: 28.000 € → 27.250 € (02/2027) → 26.500 € (08/2027) → 25.750 € (02/2028) …
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt um je 4 Prozentpunkte: 16 % → 12 % (02/2027) → 8 % (08/2027) → 4 % (02/2028) → 0.
Für Wärmepumpen kommt ab dem ersten Quartal 2027 eine Sonderregel: Die Grundförderung sinkt auf 15 % — gleichzeitig erhalten in der EU gefertigte Wärmepumpen einen Wertschöpfungsbonus von 15 % und bleiben damit effektiv bei 30 %. Wer ein Gerät aus Nicht-EU-Fertigung einbaut, bekommt ab 2027 real nur noch die halbe Grundförderung. Bei der Angebotserstellung ab Herbst 2026 lohnt sich also der Blick auf den Fertigungsort.
Was unverändert bleibt
- Grundförderung 30 % für alle Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie, Fernwärmeanschluss).
- Die WE-Staffel ab der zweiten Wohneinheit (je 15.000 € für WE 2–6, je 8.000 € ab WE 7).
- Der zinsgünstige KfW-Ergänzungskredit (358/359) bis 120.000 € pro Wohneinheit.
- Die Alternative Steuerbonus nach § 35c EStG (20 % über drei Jahre, nicht mit dem Zuschuss kombinierbar) — für Gutverdiener ohne Einkommensbonus jetzt häufiger die bessere Option; unser Förderrechner vergleicht beide Wege automatisch.
- Antrag vor Vorhabensbeginn über „Meine KfW", mit Liefer-/Leistungsvertrag und Fördervorbehalt.
Handlungsempfehlungen
Für Eigentümer:
- Nicht auf bessere Konditionen warten. Die Degression ist beschlossen —
jedes Halbjahr Wartezeit kostet ab 2027 real Fördergeld (750 € Höchstbetrag
- 4 Punkte Klimabonus pro Halbjahr).
- Einkommensbescheide prüfen: Maßgeblich ist das Haushaltsjahreseinkommen; mit Kind lohnt der Familienzuschlag-Check — 10.000 € Abzug kann eine ganze Bonusstufe ausmachen.
- Über 50.000 € Einkommen? Dann den §-35c-Steuerbonus gegenrechnen — bei 46 % Zuschuss vs. 20 % Steuerbonus gewinnt meist noch der Zuschuss, aber der Abstand ist kleiner geworden.
Für SHK- und Heizungsbaubetriebe:
- Angebote mit Förder-Hinweis versehen: Kunden kennen meist noch die alten Sätze (70 %/30.000 €). Wer im Angebot die neuen Zahlen transparent macht, vermeidet Enttäuschungen nach der Förderzusage — und verkauft mit dem Degressions-Kalender ein ehrliches Argument für die zeitnahe Beauftragung.
- Ab Q1 2027 den Fertigungsort der Wärmepumpe ins Angebot aufnehmen — EU-Gerät = 15 Prozentpunkte mehr Förderung für den Kunden.
- Für die Kundenberatung: Der Förderrechner lässt sich kostenlos in die eigene Website einbinden.
Übergangsregelung: Wer noch nach alten Konditionen gefördert wird
Wer bis zum 20. Juli 2026 eine gültige „Bestätigung zum Antrag" hatte und den Förderantrag eingereicht hat, wird noch zu den alten Konditionen gefördert. Bereits erteilte Förderzusagen bleiben unverändert gültig — es gibt keine rückwirkenden Kürzungen.
Quellen: KfW-Pressemitteilung zur Umstellungsphase der BEG-Produkte und Produktseite Zuschuss 458 (kfw.de), Eckpunkte der Bundesregierung vom 08.07.2026. Alle Angaben Stand 21.07.2026 — bei Antragstellung die tagesaktuellen Konditionen direkt bei der KfW prüfen, da Höchstbeträge und Boni ab Februar 2027 halbjährlich sinken.
Industriemeister Elektrotechnik & Netzmonteur
Veröffentlicht: 21. Juli 2026
Stanli Neufeldt ist Elektroniker für Betriebstechnik und Industriemeister Elektrotechnik. Im Netzbetrieb eines großen Energieversorgers ist er für Instandhaltung und Störungsbehebung im 1kV- bis 20kV-Netz verantwortlich. Aktuell studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Mit über 6 Jahren Praxiserfahrung kennt er die Anforderungen an Elektrowerkzeug im harten Dauereinsatz.