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E-Rechnung Viewer – XRechnung & ZUGFeRD öffnen, als PDF speichern

XML-Rechnung erhalten? XRechnung und ZUGFeRD kostenlos öffnen, lesbar anzeigen, prüfen und in eine PDF umwandeln – direkt im Browser, ohne Upload und ohne Anmeldung.

Eine XRechnung per E-Mail bekommen und nur kryptisches XML gesehen? Legen Sie die Datei hier ab: Der Viewer zeigt XRechnung und ZUGFeRD lesbar wie eine normale Rechnung an, prüft die Pflichtfelder und erstellt auf Wunsch eine archivierbare PDF – komplett im Browser, ohne Upload.

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E-Rechnung hier ablegen oder klicken
XRechnung (.xml) und ZUGFeRD/Factur-X (.pdf)

🔒 100 % lokal in Ihrem Browser — Ihre Rechnung wird nicht hochgeladen.

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E-Rechnungspflicht: der Zeitplan für Ihren Betrieb

Mit dem Wachstumschancengesetz ist die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht geworden – gestaffelt nach Unternehmensgröße. Für Handwerksbetriebe heißt das konkret:

StichtagWas giltFür wen
seit 01.01.2025Empfangspflicht: E-Rechnungen müssen angenommen und verarbeitet werden könnenalle Unternehmen – auch Kleinunternehmer
bis 31.12.2026Übergangsfrist: Papier- und PDF-Rechnungen (mit Zustimmung) noch zulässigalle Aussteller
ab 01.01.2027Ausstellungspflicht für E-Rechnungen im B2BBetriebe mit > 800.000 € Vorjahresumsatz
ab 01.01.2028Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätzejedes Unternehmen

XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X – was ist was?

FormatDateiTypischer Einsatz
XRechnung.xmlPflicht bei Aufträgen der öffentlichen Hand (mit Leitweg-ID); zunehmend auch B2B
ZUGFeRD / Factur-X.pdf (+ XML eingebettet)B2B-Standard: für Menschen lesbares PDF, für Software auswertbares XML in einer Datei
„Normale“ PDF.pdfKeine E-Rechnung im Sinne des UStG – ab 2027/2028 im B2B nicht mehr zulässig

XRechnung in PDF umwandeln – so geht’s

  1. Datei ablegen: Ziehen Sie die XRechnung (.xml) oder ZUGFeRD-PDF oben in den Viewer – das Format wird automatisch erkannt, bei ZUGFeRD wird das eingebettete XML direkt aus der PDF gelesen.
  2. Rechnung prüfen: Sie sehen alle Daten lesbar wie auf einer normalen Rechnung – Positionen, Summen, Bankverbindung – plus die Schnellprüfung der Pflichtfelder.
  3. „Als PDF speichern“ klicken: Im Druckdialog „Als PDF sichern“ wählen – fertig ist die archivierbare Lesekopie. Das XML-Original bewahren Sie zusätzlich auf (GoBD).

XRechnung lässt sich nicht öffnen? Die häufigsten Ursachen

  • Doppelklick zeigt nur Code: Normal – XML ist ein Rohdatenformat, Windows öffnet es im Browser oder Editor. Die Datei ist nicht kaputt; sie braucht nur einen Viewer wie diesen, um lesbar zu werden.
  • Excel zeigt eine wirre Tabelle: Excel importiert XML als Rohdaten. Wichtig: Nicht aus Excel neu abspeichern – das verändert die Originaldatei und gefährdet die GoBD-konforme Aufbewahrung.
  • Anhang heißt .dat oder .bin: Manche Mailprogramme benennen XML-Anhänge um. Endung zurück auf .xml ändern, dann lässt sich die Datei normal einlesen.
  • PDF ohne eingebettetes XML: Nicht jede PDF-Rechnung ist eine ZUGFeRD-Datei. Der Viewer erkennt das und sagt es Ihnen – dann handelt es sich um eine gewöhnliche PDF, die ab 2027/2028 im B2B nicht mehr zulässig ist.
  • Umlaute sind kaputt (ü statt ü): Beim Weiterleiten oder Kopieren wurde die Kodierung beschädigt. Verwenden Sie den unveränderten Original-Anhang aus der E-Mail.

💡 Meister-Tipp: Immer das XML-Original aufbewahren

Die per Viewer erzeugte PDF ist eine Lesekopie – rechtlich maßgeblich und GoBD-aufbewahrungspflichtig ist die XML-Datei selbst(10 Jahre, unverändert). Praxis-Workflow: XML im Rechnungsordner archivieren, PDF für die schnelle Sichtprüfung daneben legen. Löschen Sie niemals das Original aus dem E-Mail-Anhang, bevor es gesichert ist.

💡 Meister-Tipp: Eigenes Postfach für den Rechnungseingang

Richten Sie eine Adresse wie rechnung@ihrbetrieb.de ein und nennen Sie sie Ihren Lieferanten. So landen alle E-Rechnungen an einem Ort, nichts geht im Tagesgeschäft unter – und die Empfangspflicht (seit 2025) ist sauber erfüllt, ohne dass Sie neue Software brauchen.

Quelle: Clean Invoice | E-Rechnung Viewer kostenlos online. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen zum E-Rechnung Viewer

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei – in Excel oder im PDF-Reader sehen Sie nur Code. Laden Sie die .xml-Datei einfach oben in den Viewer: Er zeigt alle Rechnungsdaten lesbar wie eine normale Rechnung an – Positionen, Beträge, Bankverbindung, Fälligkeit.
XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Sichtkomponente (Standard der öffentlichen Hand). ZUGFeRD/Factur-X ist eine Hybrid-PDF: ein normales PDF mit eingebettetem XML. Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931 und gelten als E-Rechnung im Sinne des UStG. Der Viewer liest beide Formate.
Nein. Die Verarbeitung läuft zu 100 % lokal in Ihrem Browser – die Datei verlässt Ihr Gerät nicht und wird nirgendwo gespeichert. Das ist gerade bei Rechnungen mit sensiblen Geschäftsdaten der entscheidende Datenschutz-Vorteil gegenüber Upload-Diensten.
Die PDF ist eine lesbare Arbeitskopie – praktisch zum Prüfen, Abheften und Weiterleiten. Aufbewahrungspflichtig bleibt aber die XML-Originaldatei (GoBD): Bewahren Sie die E-Rechnung immer im Originalformat auf, die PDF zusätzlich.
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht kommt gestaffelt: ab 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 für alle. Bis dahin sind Papier- und PDF-Rechnungen übergangsweise noch erlaubt.
Der Viewer prüft die wichtigsten Pflichtfelder nach EN 16931 (Rechnungsnummer, Datum, Parteien, Steuernummer/USt-IdNr.) und rechnet die Summen nach (Positionen, Netto + USt = Brutto, fälliger Betrag). Das ersetzt keine vollständige Schematron-Validierung, fängt aber die häufigsten Fehler ab, bevor die Rechnung in die Buchhaltung geht.
XRechnung in beiden Syntaxen (UBL und UN/CEFACT CII) sowie ZUGFeRD-/Factur-X-PDFs ab Version 2.0 (Profile Basic, EN 16931, Extended; bei MINIMUM enthält das XML keine Positionen). Auch Gutschriften und bautübliche Typen wie Abschlags- und Schlussrechnungen werden erkannt.
Datei oben ablegen, auf „Als PDF speichern“ klicken, im Druckdialog „Als PDF sichern“ wählen – fertig. Die PDF zeigt alle Rechnungsdaten im klassischen Layout. Das XML-Original bewahren Sie zusätzlich auf, denn es bleibt das rechtlich maßgebliche Dokument.
Excel kann XML zwar importieren, zeigt aber nur eine Rohdaten-Tabelle – keine lesbare Rechnung. Und Vorsicht: Speichern Sie die Datei nie aus Excel neu ab, das verändert das Original und gefährdet die GoBD-konforme Aufbewahrung. Zum Lesen nutzen Sie besser einen Viewer wie diesen.
Die PDF-Ansicht öffnet jeder PDF-Reader – aber die rechtlich maßgeblichen XML-Daten stecken unsichtbar im Datei-Anhang. Dieser Viewer extrahiert das XML automatisch, zeigt die strukturierten Daten an und prüft sie auf Pflichtfelder und Rechenfehler.
Ja – der Viewer läuft in jedem modernen Browser, auch mobil. XML-Anhang in der Mail-App antippen bzw. teilen, hier ablegen, fertig. Eine App-Installation ist nicht nötig.
Es gibt keinen: kein Konto, kein Limit, keine Wasserzeichen, kein Upload Ihrer Daten. Wir entwickeln die Rechnungssoftware Clean Invoice für Handwerksbetriebe – der Viewer ist unser kostenloses Werkzeug dafür, dass die E-Rechnungspflicht niemanden ausbremst.
Ja – als kostenloses iframe-Widget, ideal für Steuerberater, Innungen und Branchenportale. Code kopieren, einfügen, fertig: E-Rechnung Viewer einbinden.

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