Heizung & Sanitär
E-Rechnung im SHK-Betrieb: Wartungsverträge, Großhandel & Notdienst ab 2027
E-Rechnung für Heizung-Sanitär-Betriebe: Wartungsverträge als Dauerrechnung, Eingangsrechnungen vom SHK-Großhandel verarbeiten, Kleinbetragsregel im Notdienst und Hausverwaltungen als E-Rechnungs-Treiber.
Wo die E-Rechnung den SHK-Alltag wirklich trifft
Die E-Rechnungspflicht (Empfang seit 2025, Versand ab 2027/2028) liest sich abstrakt — im SHK-Betrieb landet sie aber an drei sehr konkreten Stellen: bei den Wartungsverträgen, im Wareneingang vom Großhandel und in der Frage, was im Notdienst gilt. Der Reihe nach.
Wartungsverträge: die Dauerrechnungs-Regel kennen
Heizungswartung, Trinkwasser-Checks, Anlagenpflege für Hausverwaltungen — SHK-Betriebe leben von wiederkehrenden Leistungen. Für solche Dauerschuldverhältnisse gilt eine praktische Erleichterung:
- Es genügt, einmalig eine initiale E-Rechnung zu stellen, in der der Vertrag als Dauerrechnung gekennzeichnet ist.
- Solange sich Betrag, Leistung und Vertragspartner nicht ändern, muss nicht jeden Monat/jedes Quartal eine neue E-Rechnung erzeugt werden.
- Erst bei einer Änderung (Preisanpassung, Leistungsumfang) wird eine neue E-Rechnung fällig.
| Vertragssituation | Was zu tun ist |
|---|---|
| Bestehender Wartungsvertrag, unverändert | Einmalig initiale E-Rechnung mit Vertragsbezug stellen |
| Preisanpassung (z. B. Indexerhöhung) | Neue E-Rechnung mit geändertem Betrag |
| Neuer Wartungsvertrag ab 2027/2028 | Direkt als E-Rechnung beginnen |
| Wartung für Privatkunden | Keine Pflicht — B2C bleibt frei |
Gerade Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft stellen ihre Buchhaltung früh um und verlangen von Dienstleistern schon heute strukturierte Rechnungen — wer hier liefern kann, hat einen Vorteil bei der Auftragsvergabe.
Wareneingang: Der Großhandel schickt längst ZUGFeRD
Die großen SHK-Großhändler versenden ihre Rechnungen seit Jahren elektronisch — als ZUGFeRD-PDF oder auf Wunsch als XRechnung. Das heißt: Die Empfangspflicht ist für SHK-Betriebe kein Zukunftsthema, sondern Tagesgeschäft. Drei Dinge sollten sitzen:
- Posteingang organisieren: eine feste Adresse wie
rechnung@ihrbetrieb.defür alle Lieferantenrechnungen — die Schritt-für-Schritt-Einrichtung zeigt E-Rechnung empfangen. - Rechnungen lesbar machen: Eine ZUGFeRD-PDF sieht aus wie eine normale PDF, die rechtlich maßgeblichen XML-Daten stecken aber unsichtbar im Anhang. Der kostenlose E-Rechnung Viewer extrahiert sie, zeigt Positionen und Summen lesbar an und prüft die Pflichtfelder — praktisch, um Großhandelsrechnungen vor der Freigabe zu kontrollieren.
- Original archivieren: Die XML-Daten sind das aufbewahrungspflichtige Original (GoBD, 10 Jahre) — nicht der Ausdruck und nicht nur die PDF-Ansicht.
Notdienst & Kleinbeträge: die 250-€-Grenze
Der nächtliche Rohrbruch, die schnelle Thermenentstörung: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen — die dürfen auch nach 2028 als einfache Rechnung gestellt werden. Aber Vorsicht mit zwei Denkfehlern:
- Die Grenze gilt pro Rechnung, nicht pro Auftrag. Ein Notdiensteinsatz mit 480 € Material und Lohn lässt sich nicht in zwei 240-€-Rechnungen aufteilen — das wäre eine unzulässige Aufspaltung.
- Auch Kleinbetragsrechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden, wenn sie elektronisch eingehen oder ausgehen.
Zeitplan für SHK-Betriebe
| Stichtag | Was gilt |
|---|---|
| seit 01.01.2025 | Empfangspflicht für alle — Großhandelsrechnungen kommen ohnehin schon elektronisch |
| ab 01.01.2027 | Versandpflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz |
| ab 01.01.2028 | Versandpflicht für alle B2B-Rechnungen — auch an Hausverwaltung & Gewerbe |
| dauerhaft | B2C (privater Badumbau, private Heizungswartung) bleibt ausgenommen |
Den vollständigen Überblick über Formate und Software gibt der Ratgeber E-Rechnung im Handwerk 2026; wie Sie selbst rechtssicher E-Rechnungen erzeugen, steht in XRechnung erstellen.
Meister-Tipp
Häufige Fragen
Muss ich für jeden Wartungsbesuch eine eigene E-Rechnung stellen?
Nein — bei unveränderten Dauerschuldverhältnissen genügt die initiale E-Rechnung mit Vertragsbezug. Eine neue E-Rechnung wird erst bei Änderungen (Preis, Umfang) nötig. Einzeln beauftragte Reparaturen sind dagegen normale Einzelrechnungen.
Mein Kunde ist eine Hausverwaltung — gilt die Pflicht da?
Ja. Hausverwaltungen handeln als Unternehmen, Rechnungen an sie sind B2B. Viele Verwaltungen fordern E-Rechnungen bereits vor der gesetzlichen Frist, weil ihre Buchhaltung automatisiert einliest.
Darf ich im Notdienst weiter den Papier-Block nutzen?
Bis 250 € brutto: ja, dauerhaft (Kleinbetragsregel). Darüber gilt ab 2027/2028 im B2B die E-Rechnungspflicht — bei Privatkunden bleibt auch der größere Notdiensteinsatz formfrei.
Wie prüfe ich schnell, ob die Großhandelsrechnung korrekt ist?
PDF in den E-Rechnung Viewer ziehen: Er zeigt die eingebetteten XML-Daten lesbar an, rechnet die Summen nach und markiert fehlende Pflichtfelder — bevor die Rechnung in die Buchhaltung geht.