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Elektriker

E-Rechnung im Elektrohandwerk: XRechnung an Kommunen, E-Check & PV-Nullsteuersatz

E-Rechnung für Elektriker: XRechnung mit Leitweg-ID an öffentliche Auftraggeber, E-Check und DGUV V3 als wiederkehrende B2B-Rechnungen, Nullsteuersatz bei Photovoltaik korrekt abbilden und § 13b als Subunternehmer.

7 Min Lesezeit
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Elektrobetriebe haben den XRechnung-Fall längst

Während andere Gewerke die E-Rechnung erst mit der Frist 2027/2028 kennenlernen, ist sie im Elektrohandwerk oft schon Alltag: Wer für Kommunen, Schulen, Stadtwerke oder Landesbetriebe arbeitet — Straßenbeleuchtung, Schaltschränke im Klärwerk, Elektroinstallation in der Turnhalle — muss seine Rechnung dort häufig heute schon als XRechnung einreichen. Die anstehende B2B-Pflicht (ab 2027 für Betriebe über 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle) weitet das nur auf den Rest des Geschäfts aus.

XRechnung an öffentliche Auftraggeber: die Leitweg-ID

Bei Rechnungen an die öffentliche Hand führt kein Weg an der Leitweg-ID vorbei — der elektronischen Zustelladresse des Auftraggebers:

Punkt Praxis
Woher bekomme ich sie? Steht in der Auftragsbestätigung/Vergabeunterlage — sonst beim Auftraggeber anfragen
Wo trage ich sie ein? Feld „Käuferreferenz" (BT-10) der E-Rechnung
Was passiert ohne? Das Portal lehnt die Rechnung automatisch ab — Zahlung verzögert sich
Versandweg ZRE (Bund) bzw. Landesportale, teils E-Mail-Einreichung bei Kommunen

Fehlende oder falsch formatierte Leitweg-IDs sind der häufigste Ablehnungsgrund bei Behördenrechnungen. Prüfen Sie vor dem Einreichen im kostenlosen E-Rechnung Viewer, ob die Käuferreferenz gesetzt ist — die Schnellprüfung weist explizit darauf hin. Den kompletten Erstellungsweg beschreibt XRechnung erstellen.

E-Check & DGUV V3: wiederkehrende B2B-Rechnungen

Periodische Prüfungen — E-Check für Gewerbekunden, DGUV-V3-Prüfungen ortsveränderlicher Geräte, VdS-Prüfungen — sind planbare, wiederkehrende B2B-Leistungen. Genau hier lohnt sich die frühe Umstellung doppelt:

  • Prüfintervalle bedeuten vorhersehbare Rechnungsläufe — ideal, um den E-Rechnungs-Versand einmal sauber aufzusetzen und dann automatisch laufen zu lassen.
  • Ihre Kunden sind Unternehmen mit eigener Buchhaltung: maschinenlesbare Rechnungen werden dort schneller freigegeben und bezahlt.
  • Bei Rahmenverträgen mit festen Pauschalen gilt die Dauerrechnungs-Erleichterung: einmal initial als E-Rechnung kennzeichnen, neue Rechnung erst bei Änderung.

Sonderfall Photovoltaik: der Nullsteuersatz in der E-Rechnung

Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden (bis 30 kWp) gilt seit 2023 der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG — 0 % Umsatzsteuer bei vollem Vorsteuerabzug. In der E-Rechnung wird das so abgebildet:

  • Steuersatz 0 % mit Steuerkategorie für den Nullsteuersatz — nicht als „steuerfrei" oder „Kleinunternehmer" deklarieren, das sind andere Kategorien.
  • Der Steuerbetrag ist 0,00 €, die Bemessungsgrundlage (Netto = Brutto) bleibt ausgewiesen.
  • Hinweis im Rechnungstext: „Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG".

Wichtig fürs Geschäftsmodell: Die private PV-Anlage des Hausbesitzers ist B2C (keine E-Rechnungspflicht). Sobald aber eine GmbH, Hausverwaltung oder ein Landwirt die Anlage bestellt, sind Sie im B2B — Pflicht ab 2027/2028.

Als Subunternehmer auf der Baustelle: § 13b beachten

Elektroinstallation im Neubau läuft oft als Nachunternehmerleistung für den GU. Dann greift die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG): Sie stellen netto mit Steuerkategorie „Reverse Charge" und dem Pflichthinweis — keine 19 % ausweisen. Die Empfängersoftware prüft das maschinell; falsche § 13b-Rechnungen fallen sofort auf und kommen zurück.

Zeitplan für Elektrobetriebe

Stichtag Was gilt
heute schon XRechnung bei vielen öffentlichen Auftraggebern Pflicht (Leitweg-ID)
seit 01.01.2025 Empfangspflicht für alle — Großhandel (Elektro-Distribution) liefert längst elektronisch; Einstieg: E-Rechnung empfangen
ab 01.01.2027 Versandpflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz
ab 01.01.2028 Versandpflicht für alle B2B-Rechnungen
👷‍♂️

Meister-Tipp

Elektriker mit Behördenkundschaft kennen XRechnung schon — nutzt diesen Vorsprung! Wer die Leitweg-ID-Logik einmal verstanden hat, für den ist die B2B-Pflicht 2027/2028 ein Klacks. Mein Praxistipp: Legt euch eine Kundenliste an mit drei Spalten — „öffentlich (XRechnung + Leitweg-ID)", „B2B (E-Rechnung ab 2027/28)", „privat (frei)". Dann wisst ihr bei jedem Auftrag sofort, welche Rechnung fällig ist.

Häufige Fragen

Brauche ich für jede Kommune eine andere Leitweg-ID?

Ja — die Leitweg-ID identifiziert den konkreten öffentlichen Auftraggeber (teils sogar einzelne Ämter). Sie wird Ihnen mit dem Auftrag mitgeteilt und gehört in das Feld Käuferreferenz der XRechnung.

Wie rechne ich die private PV-Anlage ab — E-Rechnung nötig?

Nein, Privatkunden sind ausgenommen. Sie stellen eine normale Rechnung mit 0 % USt (Nullsteuersatz, § 12 Abs. 3 UStG). Erst bei gewerblichen Auftraggebern wird die E-Rechnung ab 2027/2028 Pflicht.

Was ist mit Smart-Home- und Wartungspauschalen?

Wiederkehrende Pauschalen an Gewerbekunden sind Dauerschuldverhältnisse: einmalig eine initiale E-Rechnung mit Vertragsbezug stellen; eine neue wird erst bei Preis- oder Leistungsänderung nötig.

Wie prüfe ich eine XRechnung, bevor sie ans Behördenportal geht?

Datei in den E-Rechnung Viewer ziehen: Pflichtfelder (inklusive Käuferreferenz/Leitweg-ID), Summen und Steuerkategorien werden geprüft, bevor das Portal sie ablehnen kann. Für die normgenaue Tiefenprüfung gibt es zusätzlich den KoSIT-Validator.

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