Elektriker
E-Rechnung im Elektrohandwerk: XRechnung an Kommunen, E-Check & PV-Nullsteuersatz
E-Rechnung für Elektriker: XRechnung mit Leitweg-ID an öffentliche Auftraggeber, E-Check und DGUV V3 als wiederkehrende B2B-Rechnungen, Nullsteuersatz bei Photovoltaik korrekt abbilden und § 13b als Subunternehmer.
Elektrobetriebe haben den XRechnung-Fall längst
Während andere Gewerke die E-Rechnung erst mit der Frist 2027/2028 kennenlernen, ist sie im Elektrohandwerk oft schon Alltag: Wer für Kommunen, Schulen, Stadtwerke oder Landesbetriebe arbeitet — Straßenbeleuchtung, Schaltschränke im Klärwerk, Elektroinstallation in der Turnhalle — muss seine Rechnung dort häufig heute schon als XRechnung einreichen. Die anstehende B2B-Pflicht (ab 2027 für Betriebe über 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle) weitet das nur auf den Rest des Geschäfts aus.
XRechnung an öffentliche Auftraggeber: die Leitweg-ID
Bei Rechnungen an die öffentliche Hand führt kein Weg an der Leitweg-ID vorbei — der elektronischen Zustelladresse des Auftraggebers:
| Punkt | Praxis |
|---|---|
| Woher bekomme ich sie? | Steht in der Auftragsbestätigung/Vergabeunterlage — sonst beim Auftraggeber anfragen |
| Wo trage ich sie ein? | Feld „Käuferreferenz" (BT-10) der E-Rechnung |
| Was passiert ohne? | Das Portal lehnt die Rechnung automatisch ab — Zahlung verzögert sich |
| Versandweg | ZRE (Bund) bzw. Landesportale, teils E-Mail-Einreichung bei Kommunen |
Fehlende oder falsch formatierte Leitweg-IDs sind der häufigste Ablehnungsgrund bei Behördenrechnungen. Prüfen Sie vor dem Einreichen im kostenlosen E-Rechnung Viewer, ob die Käuferreferenz gesetzt ist — die Schnellprüfung weist explizit darauf hin. Den kompletten Erstellungsweg beschreibt XRechnung erstellen.
E-Check & DGUV V3: wiederkehrende B2B-Rechnungen
Periodische Prüfungen — E-Check für Gewerbekunden, DGUV-V3-Prüfungen ortsveränderlicher Geräte, VdS-Prüfungen — sind planbare, wiederkehrende B2B-Leistungen. Genau hier lohnt sich die frühe Umstellung doppelt:
- Prüfintervalle bedeuten vorhersehbare Rechnungsläufe — ideal, um den E-Rechnungs-Versand einmal sauber aufzusetzen und dann automatisch laufen zu lassen.
- Ihre Kunden sind Unternehmen mit eigener Buchhaltung: maschinenlesbare Rechnungen werden dort schneller freigegeben und bezahlt.
- Bei Rahmenverträgen mit festen Pauschalen gilt die Dauerrechnungs-Erleichterung: einmal initial als E-Rechnung kennzeichnen, neue Rechnung erst bei Änderung.
Sonderfall Photovoltaik: der Nullsteuersatz in der E-Rechnung
Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf/an Wohngebäuden (bis 30 kWp) gilt seit 2023 der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG — 0 % Umsatzsteuer bei vollem Vorsteuerabzug. In der E-Rechnung wird das so abgebildet:
- Steuersatz 0 % mit Steuerkategorie für den Nullsteuersatz — nicht als „steuerfrei" oder „Kleinunternehmer" deklarieren, das sind andere Kategorien.
- Der Steuerbetrag ist 0,00 €, die Bemessungsgrundlage (Netto = Brutto) bleibt ausgewiesen.
- Hinweis im Rechnungstext: „Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG".
Wichtig fürs Geschäftsmodell: Die private PV-Anlage des Hausbesitzers ist B2C (keine E-Rechnungspflicht). Sobald aber eine GmbH, Hausverwaltung oder ein Landwirt die Anlage bestellt, sind Sie im B2B — Pflicht ab 2027/2028.
Als Subunternehmer auf der Baustelle: § 13b beachten
Elektroinstallation im Neubau läuft oft als Nachunternehmerleistung für den GU. Dann greift die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG): Sie stellen netto mit Steuerkategorie „Reverse Charge" und dem Pflichthinweis — keine 19 % ausweisen. Die Empfängersoftware prüft das maschinell; falsche § 13b-Rechnungen fallen sofort auf und kommen zurück.
Zeitplan für Elektrobetriebe
| Stichtag | Was gilt |
|---|---|
| heute schon | XRechnung bei vielen öffentlichen Auftraggebern Pflicht (Leitweg-ID) |
| seit 01.01.2025 | Empfangspflicht für alle — Großhandel (Elektro-Distribution) liefert längst elektronisch; Einstieg: E-Rechnung empfangen |
| ab 01.01.2027 | Versandpflicht ab 800.000 € Vorjahresumsatz |
| ab 01.01.2028 | Versandpflicht für alle B2B-Rechnungen |
Meister-Tipp
Häufige Fragen
Brauche ich für jede Kommune eine andere Leitweg-ID?
Ja — die Leitweg-ID identifiziert den konkreten öffentlichen Auftraggeber (teils sogar einzelne Ämter). Sie wird Ihnen mit dem Auftrag mitgeteilt und gehört in das Feld Käuferreferenz der XRechnung.
Wie rechne ich die private PV-Anlage ab — E-Rechnung nötig?
Nein, Privatkunden sind ausgenommen. Sie stellen eine normale Rechnung mit 0 % USt (Nullsteuersatz, § 12 Abs. 3 UStG). Erst bei gewerblichen Auftraggebern wird die E-Rechnung ab 2027/2028 Pflicht.
Was ist mit Smart-Home- und Wartungspauschalen?
Wiederkehrende Pauschalen an Gewerbekunden sind Dauerschuldverhältnisse: einmalig eine initiale E-Rechnung mit Vertragsbezug stellen; eine neue wird erst bei Preis- oder Leistungsänderung nötig.
Wie prüfe ich eine XRechnung, bevor sie ans Behördenportal geht?
Datei in den E-Rechnung Viewer ziehen: Pflichtfelder (inklusive Käuferreferenz/Leitweg-ID), Summen und Steuerkategorien werden geprüft, bevor das Portal sie ablehnen kann. Für die normgenaue Tiefenprüfung gibt es zusätzlich den KoSIT-Validator.