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Betrieblicher Ausbildungsplan – Vorlage für Ausbildungsbetriebe

Die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung ist Pflichtbestandteil jedes Berufsausbildungsvertrags (§ 11 BBiG) – und die Handwerkskammer prüft sie bei der Eintragung. Unsere Vorlage deckt 3 Ausbildungsjahre ab: als PDF zum Ausdrucken (A4 quer) und als editierbare Excel-Datei. Mit Ausfüllhilfe, Rechtsgrundlagen und Praxis-Beispiel für kleine Betriebe.

PDF zum Ausdrucken

Empfohlen

PDF · A4 quer · 3 Seiten

  • Stammdaten-Kopf (Betrieb, Azubi, Beruf, Ausbilder)
  • Je Ausbildungsjahr eine eigene Seite
  • Spalten: Zeitraum, Abschnitt, Inhalte, vermittelt am
  • Abzeichnung je Zeile + Jahres-Abschluss
Ausbildungsplan (PDF)

Excel zum Ausfüllen

XLSX · 4 Blätter

  • Blatt Stammdaten + je Jahr ein Blatt
  • Am PC ausfüllen, speichern, mehrfach nutzen
  • Beispielzeile zeigt das Ausfüllschema
  • Ideal als Betriebs-Standard für alle Azubis
Ausbildungsplan (Excel)

Was enthält die Ausbildungsplan-Vorlage?

Die Vorlage bildet die sachliche und zeitliche Gliederung so ab, wie Kammern sie sehen wollen – und so, wie sie im Betriebsalltag wirklich führbar ist:

Stammdaten-Kopf

Betrieb, Azubi, Beruf, Ausbildungsordnung, Ausbildungsdauer, Ausbilder, Berufsschule, Kammer

Zeitraum je Abschnitt

Von–bis (Monate/Quartale) – tagesgenau muss niemand planen

Ausbildungsabschnitt

Abteilung, Baustelle oder Gewerk-Phase – passend für kleine Betriebe ohne Abteilungen

Fertigkeiten & Kenntnisse

Mit Bezug auf die lfd. Nr. des Ausbildungsrahmenplans

Vermittelt am + Unterschrift

Je Zeile abzeichnen – der Plan wird zum Nachweis der planmäßigen Ausbildung

Berufsschule & ÜLU

Fester Hinweisblock: Schultage und ÜLU-Wochen sind Ausbildungszeit

Ausbildungsplan erstellen – Ausfüllhilfe in 5 Schritten

1

Ausbildungsrahmenplan des Berufs besorgen

Die Ausbildungsordnung Ihres Berufs (mit dem Ausbildungsrahmenplan als Anlage) gibt es kostenlos beim BIBB (bibb.de) oder bei gesetze-im-internet.de. Er listet alle Fertigkeiten und Kenntnisse mit laufender Nummer und Richtwerten in Wochen.

2

Stammdaten eintragen

Betrieb, Azubi, Ausbildungsberuf, Datum der Ausbildungsordnung, Ausbildungsdauer (von–bis), verantwortlicher Ausbilder, Berufsschule und zuständige Handwerkskammer.

3

Ausbildungsjahr in Abschnitte teilen

Je Ausbildungsjahr 4–8 Abschnitte reichen meist. Ein Abschnitt ist eine Einheit aus Zeitraum + Einsatzort: im größeren Betrieb eine Abteilung, im kleinen Betrieb eine Baustelle, ein Projekttyp oder eine Gewerk-Phase (z.B. Rohbau, Innenausbau, Kundendienst).

4

Rahmenplan-Positionen zuordnen

Zu jedem Abschnitt die Fertigkeiten und Kenntnisse aus dem Rahmenplan eintragen – am besten mit der laufenden Nummer. So sieht die Kammer sofort, dass alle Pflichtinhalte abgedeckt sind, und Sie sehen, was noch fehlt.

5

Im Alltag führen und abzeichnen

Nach der Vermittlung Datum eintragen und abzeichnen; am Jahresende bestätigen Ausbilder und Azubi den Block gemeinsam. Verschiebt sich etwas (Auftragslage!), Zeiträume einfach anpassen – die Reihenfolge ist flexibel, solange am Ende alles vermittelt ist.

Warum der Ausbildungsplan Pflicht ist (BBiG & HwO)

Der betriebliche Ausbildungsplan ist keine Kür, sondern an mehreren Stellen gesetzlich verankert:

§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG – Pflichtinhalt des Vertrags

Die Vertragsabfassung muss „Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung" enthalten. Diese Gliederung IST der betriebliche Ausbildungsplan – er wird als Anlage zum Ausbildungsvertrag eingereicht.

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG – Pflicht zur planmäßigen Ausbildung

Der Ausbildende muss die Ausbildung „planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert" so durchführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht wird. Ohne Plan lässt sich das weder steuern noch belegen.

§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG – der Ausbildungsrahmenplan als Grundlage

Jede Ausbildungsordnung enthält als Anlage den Ausbildungsrahmenplan – die „Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung". Der betriebliche Plan setzt ihn auf die Abläufe des eigenen Betriebs um.

§§ 34, 35 BBiG / §§ 28, 30 HwO – Prüfung durch die Kammer

Der Vertrag wird nur in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) eingetragen, wenn er BBiG und Ausbildungsordnung entspricht. Beim Antrag nach § 30 HwO sind Vertragsabfassung – inklusive Gliederung – beizufügen; auf bereits bei der Kammer vorliegende Ausbildungspläne kann verwiesen werden.

Fehlender Plan = Eintragungshindernis

Wird der Mangel nach Aufforderung nicht behoben, lehnt die Kammer die Eintragung ab (§ 35 Abs. 2 BBiG). Das gefährdet auch die Prüfungszulassung des Azubis (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 BBiG) – und wiederholte Verstöße können die Ausbildungsberechtigung des Betriebs in Frage stellen.

Tipp: Ausbildungsberatung der Kammer nutzen

Jede Handwerkskammer hat Ausbildungsberater, die bei der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans kostenlos helfen – gerade beim ersten Azubi lohnt sich der Anruf. Viele Kammern akzeptieren einen einmal eingereichten Muster-Plan für alle weiteren Azubis im selben Beruf.

Rahmenplan, betrieblicher Plan, Berichtsheft – was ist was?

Drei Dokumente, die ständig verwechselt werden – dabei ist die Arbeitsteilung klar:

DokumentWer erstellt es?Was steht drin?Rechtsgrundlage
AusbildungsrahmenplanBund (Anlage der Ausbildungsordnung)Bundesweit einheitlich: welche Fertigkeiten und Kenntnisse in welchem Zeitrahmen zu vermitteln sind§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG
Betrieblicher AusbildungsplanIhr Betrieb (diese Vorlage)Konkrete Umsetzung: wer vermittelt was, wann, wo (Abteilung/Baustelle) – vorausschauend geplant§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)Der Azubi, vom Betrieb geprüftRückblickende Dokumentation der tatsächlichen Tätigkeiten – Pflicht für die Prüfungszulassung§ 13 Satz 2 Nr. 7, § 14 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG

Kurz: Der Rahmenplan gibt vor, der betriebliche Plan plant, das Berichtsheft dokumentiert. Diese Vorlage deckt den mittleren Baustein ab – das Berichtsheft ist ein eigenes Dokument und nicht Teil dieser Vorlage.

Praxis: So plant ein 5-Mann-Betrieb ohne Abteilungen

„Abteilungen“ hat ein kleiner Handwerksbetrieb nicht – muss er auch nicht. Als Ausbildungsabschnitte funktionieren stattdessen Baustellen-Typen, Gewerk-Phasen und feste Betriebsbereiche. Beispiel für das 1. Lehrjahr eines SHK-Azubis im 5-Mann-Betrieb:

ZeitraumAbschnitt (statt „Abteilung“)Inhalte (Bezug Rahmenplan)
1.–2. MonatWerkstatt + Lager, mit Geselle HuberWerkzeuge und Maschinen, Werkstoffe, Arbeitsschutz, Materialannahme
3.–5. MonatNeubau-Baustellen (Rohinstallation)Rohrleitungen vorrichten, Befestigungstechnik, Baustellenordnung
6.–8. MonatBadsanierungen (Bestand)Demontage, Maßaufnahme, Abdichtung, Zusammenarbeit mit anderen Gewerken
9.–10. MonatKundendienst-Touren, mit dem ChefWartung, Kundenumgang, Fehlersuche unter Anleitung
11.–12. MonatBüro-Woche + WiederholungAufmaß und Auftragsunterlagen verstehen, Lücken aus dem Rahmenplan schließen

Typischer Fehler kleiner Betriebe

Den Azubi ein Jahr lang „einfach mitlaufen“ lassen und den Plan nachträglich schreiben. Das fällt spätestens auf, wenn Rahmenplan-Inhalte fehlen, die Ihre Auftragslage nicht hergibt (z.B. bestimmte Anlagentechnik). Genau dafür gibt es die ÜLU – und den Plan, der solche Lücken früh sichtbar macht.

Zur Planung dazu: Mindestausbildungsvergütung 2026

Für Ausbildungsverträge mit Beginn 2026 gilt (sofern kein Tarifvertrag greift) eine Mindestvergütung von 724 € im 1., 854 € im 2., 977 € im 3. und 1.014 € im 4. Ausbildungsjahr (§ 17 BBiG, Beträge lt. BIBB). Tarifgebundene Betriebe zahlen die – meist höhere – tarifliche Vergütung.

Häufige Fragen zum betrieblichen Ausbildungsplan

Ist der betriebliche Ausbildungsplan Pflicht?

Ja. Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG muss die Vertragsabfassung des Berufsausbildungsvertrags die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung enthalten – das ist der betriebliche Ausbildungsplan. Zusätzlich verpflichtet § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG den Ausbildungsbetrieb, die Ausbildung planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert durchzuführen. In der Praxis wird der Plan als Anlage zum Ausbildungsvertrag bei der Handwerkskammer eingereicht.

Was passiert, wenn der Ausbildungsplan fehlt oder mangelhaft ist?

Die Kammer trägt den Berufsausbildungsvertrag nur in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (im Handwerk: Lehrlingsrolle) ein, wenn der Vertrag dem BBiG und der Ausbildungsordnung entspricht (§ 35 Abs. 1 BBiG). Fehlt die sachliche und zeitliche Gliederung, fordert die Kammer nach – wird der Mangel nicht behoben, wird die Eintragung abgelehnt. Ohne Eintragung gibt es zudem Probleme bei der Zulassung zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).

Was ist der Unterschied zwischen Ausbildungsrahmenplan und betrieblichem Ausbildungsplan?

Der Ausbildungsrahmenplan ist Teil der bundesweit geltenden Ausbildungsordnung des Berufs (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG) und beschreibt, welche Fertigkeiten und Kenntnisse in welchem Zeitrahmen zu vermitteln sind. Der betriebliche Ausbildungsplan übersetzt diese Vorgaben auf den eigenen Betrieb: wer vermittelt was, wann und wo (Abteilung, Baustelle, Werkstatt). Der Rahmenplan ist die Vorgabe, der betriebliche Plan die konkrete Umsetzung.

Woher bekomme ich den Ausbildungsrahmenplan für meinen Beruf?

Der Ausbildungsrahmenplan ist Anlage der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs. Alle aktuellen Ausbildungsordnungen stehen kostenlos beim Bundesinstitut für Berufsbildung (bibb.de) und bei gesetze-im-internet.de. Auch die Handwerkskammern stellen die Unterlagen bereit und beraten über ihre Ausbildungsberater kostenlos bei der Erstellung des betrieblichen Plans.

Wie detailliert muss der betriebliche Ausbildungsplan sein?

Es reicht eine nachvollziehbare Gliederung in Ausbildungsabschnitte mit Zeitraum (z.B. Monate oder Quartale), Einsatzort und den zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnissen mit Bezug auf den Ausbildungsrahmenplan. Eine tagesgenaue Planung ist nicht nötig – die zeitliche Reihenfolge darf betrieblich angepasst werden, solange am Ende alle Inhalte des Rahmenplans vermittelt sind und das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreichbar bleibt.

Ersetzt der Ausbildungsplan das Berichtsheft?

Nein. Der Ausbildungsplan plant die Ausbildung im Voraus und ist Sache des Betriebs. Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) dokumentiert rückblickend, was tatsächlich gemacht wurde – ihn führt der Azubi (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG), der Betrieb prüft ihn regelmäßig (§ 14 Abs. 2 BBiG). Ohne vorgelegten Ausbildungsnachweis keine Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Beide Dokumente gehören zusammen, sind aber getrennte Pflichten.

Müssen Berufsschule und ÜLU im Ausbildungsplan stehen?

Berufsschultage und die Wochen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) sind Ausbildungszeit und sollten bei der zeitlichen Planung der Abschnitte berücksichtigt werden. Welche ÜLU-Kurse Pflicht sind, legt die jeweilige Handwerkskammer fest – der Betrieb muss den Azubi dafür freistellen. In unserer Vorlage gibt es dafür einen festen Hinweisblock auf jeder Seite.

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