Handwerkerleistung
Handwerkerleistung – Steuerbegünstigte Dienstleistung eines Handwerkers im eigenen Haushalt des Auftraggebers (§ 35a EStG)
Was ist eine Handwerkerleistung?
Eine Handwerkerleistung im steuerlichen Sinne ist eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme, die von einem Handwerker im eigenen Haushalt des Auftraggebers durchgeführt wird. Nach § 35a Abs. 3 EStG können Auftraggeber 20 % der Arbeitskosten (maximal 1.200 €/Jahr) direkt von der Steuerschuld abziehen.
Steuerbonus: So funktioniert's
| Detail | Regelung |
|---|---|
| Absetzbarer Anteil | 20 % der Arbeitskosten |
| Maximaler Steuerbonus | 1.200 €/Jahr |
| Maximale Arbeitskosten | 6.000 €/Jahr |
| Was zählt | Arbeitslohn, Fahrtkosten, Maschinenkosten |
| Was nicht zählt | Materialkosten |
| Voraussetzung | Rechnung + Überweisung (keine Barzahlung!) |
Rechenbeispiel
Badsanierung: Gesamtrechnung 8.000 €, davon 4.500 € Arbeitskosten:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Arbeitskosten auf Rechnung | 4.500 € |
| Davon absetzbar (20 %) | 900 € |
| → Direkte Steuerersparnis | 900 € |
Was ist als Handwerkerleistung absetzbar?
✅ Begünstigte Leistungen
- Renovierung und Modernisierung (Maler, Tapezieren, Fliesen)
- Sanitär- und Heizungsarbeiten (Rohre, Armaturen, Heizungstausch)
- Elektroinstallation (Steckdosen, Beleuchtung, Smart Home)
- Dacharbeiten (Eindeckung, Dämmung, [Dachfenster](/lexikon/dachfenster))
- Gartenarbeiten (Pflege, Baumschnitt, Zaunbau)
- Schornsteinfegerleistungen
- Schädlingsbekämpfung
- Reparaturen aller Art im Haushalt
❌ Nicht begünstigt
- Neubaumaßnahmen (Erstherstellung eines Gebäudes)
- Leistungen in gewerblich genutzten Räumen
- Gutachtertätigkeiten und Planungsleistungen
- Materialkosten (nur auf der Rechnung getrennt ausweisen!)
- Öffentlich geförderte Maßnahmen (BAFA, KfW)
Voraussetzungen für den Steuerabzug
- Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten — Material und Arbeit müssen getrennt sein
- Überweisung — Barzahlung ist ausgeschlossen, auch mit Quittung!
- Eigengenutzte Immobilie — Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Eigenheim
- Haushaltsnähe — Die Leistung muss im räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt stehen (Grundstück, Garage, Terrasse zählen dazu)
Wichtig für Handwerker: Rechnungsgestaltung
Damit Ihre Kunden den Steuerbonus nutzen können, müssen Sie auf der Rechnung:
- Arbeitskosten separat ausweisen (getrennt von Material)
- Fahrtkosten und Maschinenkosten zu den Arbeitskosten zählen
- Den Hinweis „Begünstigte Handwerkerleistung nach § 35a EStG" aufnehmen
Tipp: Das ist ein echtes Verkaufsargument! „Sie sparen nochmal 20 % Steuern auf unsere Arbeitskosten" — das überzeugt preissensible Kunden.
Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen
| Handwerkerleistung | Haushaltsnahe Dienstleistung | |
|---|---|---|
| Steuerbonus | 20 %, max. 1.200 € | 20 %, max. 4.000 € |
| Beispiele | Handwerksarbeiten | Reinigung, Gartenpflege, Pflege |
| Kumulierbar | Ja — beides parallel nutzbar | Ja |