Zum Inhalt springen
Förderung

BAFA-Förderung

BAFA-FörderungStaatliche Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für energetische Sanierungsmaßnahmen

2 Min. Lesezeit

Was ist die BAFA-Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Förderfähige Maßnahmen

Heizungstausch (Einzelmaßnahmen)

  • Wärmepumpe: bis zu 80% Förderung
  • Biomasse-Heizung: bis zu 80% Förderung
  • Solarthermie: bis zu 80% Förderung
  • Anschluss an Wärmenetz: bis zu 80% Förderung

Gebäudehülle

  • Dämmung (Dach, Wand, Kellerdecke)
  • Fenster und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz

Anlagentechnik

Fördersätze 2026 (Stand: 21.07.2026, KfW-Neustart der Heizungsförderung)

MaßnahmeBasissatzKlimageschwindigkeitsbonusEinkommensbonusMaximum
Wärmepumpe30%+16%bis +40%80%
Biomasse30%+16%bis +40%80%
Solarthermie30%+16%bis +40%80%
Dämmung15%20% (mit iSFP)

Der Einkommensbonus ist seit dem 21.07.2026 gestaffelt: 40% bei ≤ 30.000 €, 30% bei ≤ 40.000 €, 10% bei ≤ 50.000 € Haushaltsjahreseinkommen (mit minderjährigem Kind im Haushalt werden 10.000 € vom anrechenbaren Einkommen abgezogen). Der frühere Effizienzbonus (5%) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind entfallen. Förderfähig sind beim Heizungstausch max. 28.000 € für die erste Wohneinheit (max. Zuschuss 22.400 €). Alle Details im Beitrag zum KfW-Neustart der Heizungsförderung.

Voraussetzungen

  • Antrag vor Auftragsvergabe stellen
  • Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) einbinden
  • Mindest-Effizienzanforderungen einhalten
  • Fachunternehmer muss die Arbeiten ausführen

Antragstellung

  1. Vor Auftragsvergabe: Antrag bei der BAFA stellen
  2. Zuwendungsbescheid abwarten
  3. Maßnahme durchführen lassen
  4. Fachunternehmererklärung einreichen
  5. Verwendungsnachweis mit Rechnungen

Wichtig: Ein abgeschlossener Vertrag vor Antragstellung führt zum Förderverlust!

Kombinationsmöglichkeiten

  • BAFA + Steuerbonus (§ 35c EStG) nicht kombinierbar
  • BAFA + Landesförderungen teilweise kombinierbar
  • BAFA + zinsgünstige KfW-Kredite kombinierbar

Tipps für Auftraggeber

  • Energieberater frühzeitig einbinden
  • Förderfähige Kosten dokumentieren
  • Fristen beachten (Umsetzung innerhalb 36 Monaten)
  • Handwerker mit Erfahrung bei Förderanträgen wählen
💰
Förderrechner
KfW- und BAFA-Zuschuss sofort berechnen.
Jetzt berechnen →

Häufige Fragen zu BAFA-Förderung

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Wärmepumpen werden mit bis zu 80% Zuschuss gefördert (Stand: 21.07.2026, Neustart der Heizungsförderung): 30% Grundförderung + 16% Klimageschwindigkeitsbonus (bei Austausch alter Heizung) + bis zu 40% Einkommensbonus. Bei 25.000 € Kosten wären das bis zu 20.000 € Förderung. Der frühere Effizienzbonus (5%) ist entfallen.
Wann muss ich den BAFA-Antrag stellen?
Der Förderantrag muss zwingend VOR Auftragsvergabe gestellt werden. Ein bereits unterschriebener Vertrag führt zum vollständigen Förderverlust. Eine Materialbestellung oder Anzahlung gilt bereits als Auftragsvergabe.
Kann ich BAFA und KfW kombinieren?
BAFA-Zuschüsse und KfW-Zuschüsse für dieselbe Maßnahme sind nicht kombinierbar. Allerdings können BAFA-Zuschüsse mit zinsgünstigen KfW-Krediten und teils mit Landesförderungen kombiniert werden.
Brauche ich einen Energieberater für die BAFA-Förderung?
Ja, für die meisten BAFA-Förderungen ist ein Energieeffizienz-Experte (von der dena-Liste) erforderlich. Dieser erstellt Nachweise und begleitet die Maßnahme. Die Kosten werden zu 50% gefördert.

Relevante Gewerke

BAFA-Förderung 2026 – Zuschüsse für Heizung | Clean Invoice