BAFA-Förderung
BAFA-Förderung – Staatliche Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für energetische Sanierungsmaßnahmen
Was ist die BAFA-Förderung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Förderfähige Maßnahmen
Heizungstausch (Einzelmaßnahmen)
- Wärmepumpe: bis zu 80% Förderung
- Biomasse-Heizung: bis zu 80% Förderung
- Solarthermie: bis zu 80% Förderung
- Anschluss an Wärmenetz: bis zu 80% Förderung
Gebäudehülle
- Dämmung (Dach, Wand, Kellerdecke)
- Fenster und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz
Anlagentechnik
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich)
Fördersätze 2026 (Stand: 21.07.2026, KfW-Neustart der Heizungsförderung)
| Maßnahme | Basissatz | Klimageschwindigkeitsbonus | Einkommensbonus | Maximum |
|---|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 30% | +16% | bis +40% | 80% |
| Biomasse | 30% | +16% | bis +40% | 80% |
| Solarthermie | 30% | +16% | bis +40% | 80% |
| Dämmung | 15% | – | – | 20% (mit iSFP) |
Der Einkommensbonus ist seit dem 21.07.2026 gestaffelt: 40% bei ≤ 30.000 €, 30% bei ≤ 40.000 €, 10% bei ≤ 50.000 € Haushaltsjahreseinkommen (mit minderjährigem Kind im Haushalt werden 10.000 € vom anrechenbaren Einkommen abgezogen). Der frühere Effizienzbonus (5%) und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 €) sind entfallen. Förderfähig sind beim Heizungstausch max. 28.000 € für die erste Wohneinheit (max. Zuschuss 22.400 €). Alle Details im Beitrag zum KfW-Neustart der Heizungsförderung.
Voraussetzungen
- Antrag vor Auftragsvergabe stellen
- Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) einbinden
- Mindest-Effizienzanforderungen einhalten
- Fachunternehmer muss die Arbeiten ausführen
Antragstellung
- Vor Auftragsvergabe: Antrag bei der BAFA stellen
- Zuwendungsbescheid abwarten
- Maßnahme durchführen lassen
- Fachunternehmererklärung einreichen
- Verwendungsnachweis mit Rechnungen
Wichtig: Ein abgeschlossener Vertrag vor Antragstellung führt zum Förderverlust!
Kombinationsmöglichkeiten
- BAFA + Steuerbonus (§ 35c EStG) nicht kombinierbar
- BAFA + Landesförderungen teilweise kombinierbar
- BAFA + zinsgünstige KfW-Kredite kombinierbar
Tipps für Auftraggeber
- Energieberater frühzeitig einbinden
- Förderfähige Kosten dokumentieren
- Fristen beachten (Umsetzung innerhalb 36 Monaten)
- Handwerker mit Erfahrung bei Förderanträgen wählen