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Verzugszinsen-Rechner 2026

Überfällige Rechnung? Berechnen Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB, die 40-€-Pauschale bei Geschäftskunden und die Gesamtforderung.

Mit unserem kostenlosen Verzugszinsen-Rechner ermitteln Sie in Sekunden, wie viel Ihnen bei einer überfälligen Rechnung zusteht – Verzugszinsen nach § 288 BGB, die 40-€-Pauschale bei Geschäftskunden und die Gesamtforderung. Einfach Betrag, Kundentyp und Daten eingeben.

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Verzugszinsen berechnen: So funktioniert die Formel

Zahlt ein Kunde Ihre Rechnung zu spät, steht Ihnen ein gesetzlicher Verzugszins zu. Er setzt sich aus dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und einem festen Aufschlag zusammen:

Verzugszinsen = Forderung (brutto) × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 365

Verzugszinssatz = Basiszinssatz + 5 Pkt. (Verbraucher) bzw. + 9 Pkt. (B2B)

SchuldnerRechtsgrundlageAufschlag40-€-Pauschale
Verbraucher (B2C)§ 288 Abs. 1 BGB+ 5 Punktenein
Unternehmer (B2B)§ 288 Abs. 2 & 5 BGB+ 9 Punkteja, 40 €

Beispiel: 5.000 € Rechnung, 30 Tage Verzug (B2B)

Bei einem Basiszinssatz von 1,27 % beträgt der Verzugszinssatz gegenüber einem Geschäftskunden 10,27 % p. a. (1,27 + 9):

Offene Forderung (brutto):     5.000,00 €
Verzugszinssatz p.a.:             10,27 %
Verzugszinsen (30 Tage):          42,21 €
Verzugskostenpauschale:           40,00 €
─────────────────────────────────────────
Gesamtforderung:               5.082,21 €

Wann beginnt der Verzug?

  • Mit Ablauf der Zahlungsfrist, wenn auf der Rechnung ein konkretes Datum oder eine Frist steht.
  • Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern nur, wenn in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurde.
  • Sofort nach einer Mahnung oder wenn der Schuldner die Zahlung ernsthaft verweigert.

💡 Praxis-Tipp: Verzug von Anfang an absichern

Schreiben Sie auf jede Rechnung ein konkretes Zahlungsziel(„zahlbar bis TT.MM.JJJJ“) statt „zahlbar sofort“. Dann beginnt der Verzug eindeutig mit Fristablauf – ohne dass Sie erst mahnen müssen. Mit Clean Invoice setzen Sie Zahlungsziele, Mahnstufen und Verzugszinsen automatisch – und behalten offene Posten im Blick.

Offizielle Quellen

Quelle: BGB, Deutsche Bundesbank | Clean Invoice | Stand: Juni 2026. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Verzugszinsen

Formel: Forderung (brutto) × Verzugszinssatz × Verzugstage ÷ 365. Der Verzugszinssatz ist der Basiszinssatz der Bundesbank plus gesetzlicher Aufschlag: +5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern, +9 Prozentpunkte bei B2B-Entgeltforderungen (§ 288 BGB). Der Rechner oben macht das inkl. 40-€-Pauschale automatisch.
Der Zinssatz hängt vom jeweils gültigen Basiszinssatz ab, den die Deutsche Bundesbank halbjährlich (zum 1. Januar und 1. Juli) neu festlegt. Auf diesen Basiszins kommen +5 Punkte (Verbraucher) bzw. +9 Punkte (B2B). Den tagesaktuellen Basiszinssatz tragen Sie im Rechner ein – den offiziellen Wert veröffentlicht die Bundesbank.
In der Regel mit Ablauf der Zahlungsfrist auf der Rechnung. Ohne Frist tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB) – bei Verbrauchern aber nur, wenn sie in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen wurden. Eine Mahnung setzt den Schuldner sofort in Verzug.
Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers (Entgeltforderung, kein Verbraucher) schulden Sie zusätzlich eine Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB – unabhängig von der Höhe der Forderung und zusätzlich zu den Verzugszinsen. Sie wird auf konkrete Rechtsverfolgungskosten (z. B. Anwalt) angerechnet. Gegenüber Verbrauchern gibt es sie nicht.
Auf den Bruttobetrag der offenen Forderung (inkl. Umsatzsteuer). Das hat der BGH bestätigt: Der Gläubiger muss die USt vorfinanzieren, daher ist der Verzugsschaden auf den Bruttobetrag zu verzinsen.
Nicht zwingend. Verzug tritt automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein (bei Verbrauchern nur mit Hinweis). Eine Mahnung ist aber der sicherste Weg und setzt den Schuldner sofort in Verzug. Praktisch: Schreiben Sie ein konkretes Zahlungsziel auf jede Rechnung. Mehr dazu: Rechnung schreiben.
Verzugszinsen ja, zudem die 40-€-Pauschale (B2B) bzw. konkrete Verzugsschäden. Reine „Mahngebühren“ als Pauschale pro Mahnung sind dagegen umstritten – ersatzfähig sind nur die tatsächlichen Kosten (Porto, ggf. Inkasso/Anwalt ab der zweiten Mahnung). Überhöhte Pauschalen sind unwirksam.

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