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Recht & Finanzen

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmerregelung – Eine steuerliche Vereinfachung, bei der keine Umsatzsteuer erhoben und abgeführt werden muss

2 Min. Lesezeit

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen – können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Grenzen 2026

VoraussetzungGrenze
Umsatz im Vorjahr (netto)≤ 25.000 €
Umsatz im laufenden Jahr 2026≤ 100.000 €

Beide Grenzen müssen erfüllt sein!

Seit 01.01.2025 gelten erhöhte Grenzen (zuvor: 22.000 € / 50.000 €). Neu: Die Werte sind Nettobeträge, und wer die 100.000-€-Grenze unterjährig überschreitet, wird sofort ab dem überschreitenden Umsatz steuerpflichtig – nicht erst im Folgejahr.

Vorteile

Für den Unternehmer

  • ✅ Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • ✅ Einfachere Buchhaltung
  • ✅ Weniger Verwaltungsaufwand

Für den Privatkunden

  • ✅ Keine MwSt auf der Rechnung = günstiger

Nachteile

Für den Unternehmer

  • ❌ Kein Vorsteuerabzug bei Einkäufen
  • ❌ Hohe Investitionen werden teurer
  • ❌ Wirkt weniger professionell

Für gewerbliche Kunden

  • ❌ Kein Vorsteuerabzug aus der Rechnung
  • ❌ Weniger interessant für B2B

Beispiel

Ohne Kleinunternehmerregelung

PositionBetrag
Malerarbeiten netto500,00 €
+ 19% USt95,00 €
Rechnungsbetrag595,00 €

Der Maler führt 95 € an das Finanzamt ab.

Mit Kleinunternehmerregelung

PositionBetrag
Malerarbeiten500,00 €
Rechnungsbetrag500,00 €

Hinweis auf der Rechnung: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Wann lohnt sich Kleinunternehmerregelung?

Empfehlenswert

  • Geringe Umsätze
  • Hauptsächlich Privatkunden
  • Wenig Investitionen und Materialeinkauf
  • Nebenberufliche Tätigkeit

Nicht empfehlenswert

  • Hohe Investitionen geplant (Auto, Werkzeug)
  • Viel Materialeinkauf
  • Hauptsächlich Geschäftskunden

Vorsteuerabzug-Rechnung

EinkaufMit RegelbesteuerungAls Kleinunternehmer
Werkzeug netto1.000 €1.000 €
+ 19% USt190 €190 €
Kosten brutto1.190 €1.190 €
Vorsteuer zurück190 €0 €
Effektive Kosten1.000 €1.190 €

Auf Kleinunternehmerregelung verzichten?

Der Verzicht ist möglich und bindet für 5 Jahre:

  • Sinnvoll bei hohen Investitionen
  • Oder bei vielen gewerblichen Kunden
  • Antrag beim Finanzamt

Rechnung als Kleinunternehmer

Die Rechnung muss enthalten:

  • Alle üblichen Pflichtangaben
  • Kein Umsatzsteuerausweis
  • Hinweis auf § 19 UStG

Formulierung

"Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Tipps

  • Umsatzgrenze im Blick behalten
  • Über 25.000 € im Jahr (aber unter 100.000 €): ab dem Folgejahr Regelbesteuerung
  • Über 100.000 € im laufenden Jahr: sofort ab diesem Umsatz Regelbesteuerung
  • Nicht freiwillig auf Rechnung USt ausweisen (dann schulden!)
  • Bei Wachstumsplänen: Rechtzeitig verzichten
📋
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Häufige Fragen zu Kleinunternehmerregelung

Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer: Sie weisen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus und führen keine ab, können im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Welche Umsatzgrenzen gelten 2026 für Kleinunternehmer?
Seit dem 01.01.2025 gilt: maximal 25.000 € Umsatz (netto) im Vorjahr und maximal 100.000 € im laufenden Jahr. Wer die 100.000-€-Grenze unterjährig überschreitet, wird sofort ab dem überschreitenden Umsatz regelbesteuert.
Wann lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?
Bei hohen Investitionen oder viel Materialeinkauf (Vorsteuerabzug) und bei überwiegend gewerblichen Kunden. Achtung: Der freiwillige Verzicht bindet für 5 Jahre an die Regelbesteuerung.
Kleinunternehmerregelung 2026 – Grenzen | Clean Invoice